Normen
ABGB §1090 IIa
1 Ob 614/93 | OGH | 19.04.1994 |
10 Ob 25/08m | OGH | 22.04.2008 |
Beisatz: Das kaufrechtliche Element beim Abbauvertrag ist auch darin zu sehen, dass sich das Gewinnungsrecht nicht auf den bloßen Gebrauch der Sache beschränkt, sondern darüber hinaus auch den teilweisen Verbrauch der Sache gestattet und die Ausbeutung der vorhandenen Bodenschätze zum Substanzverzehr führt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19930419_OGH0002_0010OB00614_9300000_001
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