Normen
4 Ob 142/85 | OGH | 28.10.1985 |
8 Ob 650/91 | OGH | 30.01.1992 |
Vgl; nur: Ein echter Parteiwechsel ist allerdings selbst bei Einverständnis der Parteien grundsätzlich unzulässig. (T1) |
9 ObA 78/07x | OGH | 20.08.2008 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Betriebsübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf einen dritten Übernehmer während eines laufenden Prozesses gegen den Übergeber auf Feststellung eines durchgehenden Dienstverhältnisses - Parteiwechsel auf den Übernehmer nicht möglich. (T2) |
4 Ob 79/08h | OGH | 15.12.2008 |
Vgl; Beisatz: In solchen Fällen, in denen ein von allen Beteiligten gewollter Parteiwechsel nach deren eigenem Vorbringen - ebenso wie in den vom Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen - der Anpassung des Prozessrechtsverhältnisses an die materielle Rechtslage dient, wäre es nicht einzusehen, weshalb die von allen Beteiligten gewünschte Fortsetzung des Verfahrens mit den „richtigen" Parteien entgegen der Dispositionsmaxime des Zivilprozesses aus rein formalen Gründen unzulässig sein sollte. (T3); Veröff: SZ 2008/179 |
Dokumentnummer
JJR_19851028_OGH0002_0040OB00142_8500000_001
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