8 ObA 92/01i | OGH | 13.09.2001 |
8 ObA 47/05b | OGH | 08.09.2005 |
Auch; nur: Grundsätzlich ist eine Novation anzunehmen, wenn ein typischer Heimarbeitervertrag in einen echten Arbeitsvertrag umgewandelt wird oder umgekehrt. Damit tritt eine Beendigung des früheren Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 1377 ABGB ein. (T1); Beisatz: Grundsätzlich tritt bei der Umwandlung eines Arbeitsvertrages in einem anderen Vertragstyp entsprechend §1377 ABGB eine Beendigung ein. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20010913_OGH0002_008OBA00092_01I0000_001
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