OGH 9ObA17/03w; 8ObA65/03x; 8ObA43/04p (RS0118202)

OGH9ObA17/03w; 8ObA65/03x; 8ObA43/04p22.12.2004

Rechtssatz

Die Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer verbunden mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen ist als unzulässige Umgehung des § 3 Abs 1 AVRAG zu werten. Die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung zu verschlechterten Bedingungen erfolgt, ist nicht mit einem starren Einzelgünstigkeitsvergleich oder Gruppengünstigkeitsvergleich sondern mit einem Gesamtgünstigkeitsvergleich vorzunehmen.

Normen

AVRAG §3 Abs1

9 ObA 17/03wOGH24.09.2003

Veröff: SZ 2003/110

8 ObA 65/03xOGH25.11.2003

Vgl; Beisatz: Auch bei Weiterbeschäftigung zu gleichen Bedingungen. (T1); Beisatz: Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse ist unwirksam, so dass der Arbeitsvertrag des Klägers ipso iure aufgrund des Betriebsüberganges auf den Beklagten übergegangen ist. (T2)

8 ObA 43/04pOGH22.12.2004

Dokumentnummer

JJR_20030924_OGH0002_009OBA00017_03W0000_001

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