OGH 8ObA45/03f (RS0118265)

OGH8ObA45/03f30.10.2003

Rechtssatz

Die Regelungen des 26. Hauptstücks des ABGB sind unmittelbar nur auf den abhängigen Arbeitsvertrag anzuwenden. Bei sachlicher Rechtfertigung ist bloß eine analoge Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen auf den freien Dienstvertrag zu erwägen.

Normen

ABGB §1151 IA

8 ObA 45/03fOGH30.10.2003

Dokumentnummer

JJR_20031030_OGH0002_008OBA00045_03F0000_001