OGH 1Ob344/99s (RS0113868)

OGH1Ob344/99s21.6.2000

Rechtssatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Übernahme des nicht verbücherten Bestandvertrags im Fall des § 1121 ABGB ist der Zuschlag der Liegenschaft an den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren.

Normen

EO §156 Abs1 IIA
EO §156 Abs1 IIB
EO §156 Abs1 IIIB
ABGB §1120
ABGB §1121

1 Ob 344/99sOGH21.06.2000

Veröff: SZ 73/102

2 Ob 142/07gOGH29.05.2008

Auch; Beisatz: Der Ersteher ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die Bestandzinse zu fordern. Vor der Erteilung des Zuschlags fällig gewordenen Bestandzinse gebühren noch dem Rechtsvorgänger des Erstehers; eine verhältnismäßige Aufteilung hat nicht zu erfolgen. (T1); Veröff: SZ 2008/72

Dokumentnummer

JJR_20000621_OGH0002_0010OB00344_99S0000_001