OGH 15Os75/00 (RS0113684)

OGH15Os75/0015.6.2000

Rechtssatz

Die Problematik der Vorhaftanrechnung aus einem anderen Verfahren (§ 38 Abs 1 Z 2 StGB) betrifft bloß die Dauer der Strafhaft, somit den Vollzug einer wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verhängten Freiheitsstrafe. Diese ist aber nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs 2 GRBG vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgenommen.

Normen

GRBG §1 Abs2

15 Os 75/00OGH15.06.2000

Dokumentnummer

JJR_20000615_OGH0002_0150OS00075_0000000_001