6 Ob 8/00w | OGH | 13.04.2000 |
Veröff: SZ 73/71 |
6 Ob 7/00y | OGH | 28.06.2000 |
6 Ob 103/03w | OGH | 11.09.2003 |
Vgl auch; Veröff: SZ 2003/104 |
6 Ob 123/06s | OGH | 31.08.2006 |
Auch; nur: Die Gründungsprüfung von Sacheinlagen gemäß § 6a Abs 4 GmbHG ist nicht auf die im Abs 2 leg cit geregelte Sacheinlage eines Unternehmens anzuwenden. Der Gesetzgeber fördert mit dem UmgrStG Umgründungen steuerlich und unterstützte dies auch handelsrechtlich unter anderem mit der Neufassung des § 202 HGB, der die Buchwertfortführung wahlweise gestattet. Bei der Einbringung eines bilanzierenden Unternehmens, das schon fünf Jahre besteht, ist eine gewisse Gewähr für die Vollwertigkeit der Sacheinlage gegeben. (T1); Beisatz: Eine qualifiziert unterkapitalisierte Gesellschaft mbH darf aber nicht im Firmenbuch eingetragen werden; jedenfalls bei Vorliegen eindeutiger Verdachtsgründe ist das Firmenbuchgericht deshalb verpflichtet, weitere Erhebungen anzustellen. Das Firmenbuchgericht ist aber bei Vorliegen von Verdachtsmomenten nicht verpflichtet, diese durch eigene Erhebungen zu beseitigen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20000413_OGH0002_0060OB00008_00W0000_004
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