OGH 1Ob262/99g (RS0113338)

OGH1Ob262/99g22.2.2000

Rechtssatz

Ob bei überdurchschnittlichen (materiellen) Lebensverhältnissen ungeachtet der vom Bund erbrachten Geldleistungen und Sachleistungen ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von 2.000 S an einen Präsenzdiener angemessen erscheint, ist keine, einer generellen richtungsweisenden Aussage des Obersten Gerichtshofs zugängliche, sondern im konkreten Einzelfall jeweils nach den Vermögensverhältnissen der betroffenen Personen (des unterhaltspflichtigen Vaters beziehungsweise des unterhaltsberechtigten Kindes) zu entscheidende Frage.

Normen

AußStrG §14 Abs1 C2b
ABGB §140 Ca

1 Ob 262/99gOGH22.02.2000
7 Ob 253/06sOGH14.02.2007

Vgl auch; Beisatz: Hier: Zivildienst. (T1)

9 Ob 24/20zOGH29.07.2020

Dokumentnummer

JJR_20000222_OGH0002_0010OB00262_99G0000_001