8 ObA 211/99h | OGH | 09.09.1999 |
9 ObA 117/02z | OGH | 22.05.2002 |
Beisatz: Maßgebliches Kriterium für den Anspruch auf die Gefahrenzulage ist, dass der betreffende Dienstnehmer (weiterhin) einem Infektionsrisiko ausgesetzt ist, das etwa jenem entspricht, das bei Inkrafttreten der DO.A bei einer überwiegenden Tätigkeit im Bereich einer "septischen Station" bestanden hat. Allfällige Unklarheiten (hinsichtlich dieses Infektionsrisikos in den fraglichen Zeiträumen) gehen zu Lasten der Beklagten, da sie die tatsächlichen Änderungen zu vertreten hat. (T1) |
9 ObA 53/11a | OGH | 28.06.2011 |
Dokumentnummer
JJR_19990909_OGH0002_008OBA00211_99H0000_001
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