OGH 1Ob125/99k (RS0111987)

OGH1Ob125/99k25.5.1999

Rechtssatz

Ein aus einem Vertrag begünstigter Dritter kann auch eine noch unbestimmte Person sein, die aber bestimmbar ist oder in der Folge bestimmbar wird.

Normen

ABGB §881 IA

1 Ob 125/99kOGH25.05.1999
4 Ob 61/03dOGH29.04.2003

Auch; nur: Ein aus einem Vertrag begünstigter Dritter kann auch eine noch unbestimmte Person sein, die aber bestimmbar ist. (T1)

2 Ob 123/14yOGH27.08.2014

Dokumentnummer

JJR_19990525_OGH0002_0010OB00125_99K0000_001

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