OGH 7Ob179/98v (RS0111607)

OGH7Ob179/98v9.2.1999

Rechtssatz

Der Oberste Gerichtshof hat für jene Fälle, in denen nur zum Schein ein Beschluß vorlag, anerkannt, dass dessen Nichtigkeit wenn die Voraussetzungen des § 228 ZPO gegeben sind, mit Feststellungsklage geltend gemacht werden kann, für die die einmonatige Frist des § 41 GmbHG nicht gilt (SZ 67/103 mwN; 7 Ob 38/98h). Beschluß auf Feststellung des Jahresabschlusses.

Normen

ZPO §228 B3dd
GmbHG §41

7 Ob 179/98vOGH09.02.1999
6 Ob 191/18hOGH21.11.2018

Auch; nur: Der Oberste Gerichtshof hat für jene Fälle, in denen nur zum Schein ein Beschluss vorlag, anerkannt, dass dessen Nichtigkeit wenn die Voraussetzungen des § 228 ZPO gegeben sind, mit Feststellungsklage geltend gemacht werden kann, für die die einmonatige Frist des § 41 GmbHG nicht gilt. (T1)

6 Ob 210/19dOGH19.12.2019

Dokumentnummer

JJR_19990209_OGH0002_0070OB00179_98V0000_001

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