OGH 5Ob199/98w (RS0111201)

OGH5Ob199/98w15.12.1998

Rechtssatz

Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit der Berechtigung eines solchen Zuschlags ermöglichen soll. Daher kann das Verständnis einer in diesem Zusammenhang gewählten Formulierung nur vom Empfängerhorizont her beurteilt werden.

Normen

MRG idF 3. WÄG §16 Abs4

5 Ob 199/98wOGH15.12.1998
5 Ob 5/00xOGH25.01.2000

Auch; nur: Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit der Berechtigung eines solchen Zuschlags ermöglichen soll. (T1)

5 Ob 180/00gOGH13.07.2000

Auch; nur T1; Beisatz: Erfordert es, (wenigstens) schlagwortartig entsprechende, den Wohnwert eines Hauses beeinflussende Kriterien im Mietvertrag anzuführen (5 Ob 199/98w). (T2)

5 Ob 216/00aOGH26.09.2000

Vgl auch; nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Die Entscheidung über die Zuerkennung und Bemessung eines Lagezuschlages ist immer an den Umständen des Einzelfalls und der jeweils herrschenden Verkehrsanschauung zu orientieren. (T3)

5 Ob 293/01aOGH18.12.2001

Vgl; Beisatz: Die Frage, welcher Zuschlag zum Richtwertmietzins für die "Grünruhelage" einer Wohnung und die Möglichkeit der Gartenbenützung gebührt, ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. (T4)

5 Ob 99/15tOGH30.10.2015

Auch; Veröff: SZ 2015/122

5 Ob 71/16aOGH29.09.2016

Vgl auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 2016/105

5 Ob 74/17vOGH20.11.2017

Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 2017/131

5 Ob 242/18aOGH20.03.2019

Vgl; Beis wie T3

5 Ob 158/18yOGH13.06.2019

Beis wie T2

5 Ob 128/20iOGH02.09.2020

Vgl; Beis wie T3

5 Ob 115/21dOGH23.09.2021

nur T1

5 Ob 143/21xOGH28.09.2021

Vgl; Beis wie T2; Beis wie T3

5 Ob 100/21yOGH07.10.2021

nur T1; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19981215_OGH0002_0050OB00199_98W0000_001