OGH 5Ob274/98z (RS0111103)

OGH5Ob274/98z10.11.1998

Rechtssatz

Während ein vor Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner entstandener Bereicherungsanspruch eine Konkursforderung wäre, liegt bei einer nach Konkurseröffnung eingetretenen Bereicherung der Masse eine Masseforderung vor.

Normen

KO §1 Abs2
KO §46 Abs1 Z6

5 Ob 274/98zOGH10.11.1998
6 Ob 108/98wOGH22.04.1999

nur: Ein vor Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner entstandener Bereicherungsanspruch ist eine Konkursforderung. (T1); Veröff: SZ 72/72

8 Ob 155/03gOGH26.02.2004

Auch

5 Ob 216/13wOGH25.07.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_19981110_OGH0002_0050OB00274_98Z0000_003

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