OGH 4Ob208/98m (RS0110457)

OGH4Ob208/98m12.8.1998

Rechtssatz

Der erkennende Senat schließt sich der Meinung an, dass jedenfalls nachträgliche Erfüllungsmängel bei Prüfung der Voraussetzungen der laesio enormis unbeachtet zu bleiben haben; ob dies auch für Wurzelmängel gilt, muss hier nicht weiter untersucht werden.

Normen

ABGB §934

4 Ob 208/98mOGH12.08.1998
7 Ob 251/02sOGH13.11.2002

Auch; nur: Der erkennende Senat schließt sich der Meinung an, dass jedenfalls nachträgliche Erfüllungsmängel bei Prüfung der Voraussetzungen der laesio enormis unbeachtet zu bleiben haben. (T1)

10 Ob 21/07xOGH17.04.2007

Auch

7 Ob 45/12mOGH25.04.2012

Auch; nur T1

5 Ob 29/19dOGH25.04.2019

nur T1

10 Ob 48/20mOGH15.12.2020

nur T1; Beisatz: Hier: Nichterfüllung einer Teilleistung („Responsive Webdesign“) bei „Internet‑System‑Vertrag“ unerheblich. (T2)

5 Ob 193/21zOGH01.06.2022

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19980812_OGH0002_0040OB00208_98M0000_001

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