Normen
WG Art10
8 Ob 117/97g | OGH | 26.02.1998 |
8 Ob 18/05p | OGH | 17.02.2005 |
nur: Wechselwidmungserklärungen sind grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Geschäftsbeziehung auszulegen, derentwegen sie ausgestellt wurden. Es kommt dabei nicht allein auf den Wortlaut der Vereinbarung an. (T1) |
8 Ob 95/06p | OGH | 03.08.2006 |
8 Ob 87/07p | OGH | 30.08.2007 |
nur: Wechselwidmungserklärungen sind grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Geschäftsbeziehung auszulegen, derentwegen sie ausgestellt wurden. Es kommt dabei nicht allein auf den Wortlaut der Vereinbarung an, sondern gemäß § 914 ABGB auf die Übung des redlichen Verkehrs. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19980226_OGH0002_0080OB00117_97G0000_002
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