OGH 6Ob335/97a (RS0109701)

OGH6Ob335/97a26.2.1998

Rechtssatz

Die sich an der errichteten Kommanditgesellschaft beteiligenden Gesellschafter müssen Kommanditeinlagen übernehmen, die dem Ausmaß ihrer Stammeinlagen in der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechen. Es muss nicht nur das Verhältnis (der Prozentsatz) sondern auch die Höhe der Einlagen gleich bleiben. Dies ergibt sich aus Gründen des Gläubigerschutzes und aus den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches.

Normen

GmbHG §41
GmbHG §50
GmbHG §84
GmbHG §98
GmbHG §99
HGB §202
HGB §229
UmwG §5
UmwG idF ÜbRÄG (BGBl I 75/2006) §5 Art4 Z4
UmwG idF EU-GesRÄG §7

6 Ob 335/97aOGH26.02.1998

Veröff: SZ 71/42

7 Ob 38/98hOGH19.05.1998

Auch; Beisatz: Die Mehrheitsgesellschafter haben sich bei der Umwandlung in eine KG an dieser als Kommanditisten zu beteiligen. (T1)

6 Ob 27/99kOGH20.05.1999

Beisatz: Auch die nach § 2 Abs 3 iVm § 5 Abs 5 UmwG anzuwendenden Gläubigerschutzbestimmungen der §§ 226 ff AktG ändern nichts daran, dass auch § 5 Abs 1 zweiter Satz UmwG der Erhaltung eines entsprechenden Haftungsfonds und damit dem Gläubigerschutz dient. (T2)

6 Ob 317/00mOGH05.07.2001

Auch; nur: Die sich an der errichteten Kommanditgesellschaft beteiligenden Gesellschafter müssen Kommanditeinlagen übernehmen, die dem Ausmaß ihrer Stammeinlagen in der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechen. Es muss nicht nur das Verhältnis (der Prozentsatz) sondern auch die Höhe der Einlagen gleich bleiben. (T3)

6 Ob 235/07pOGH07.11.2007

Auch; Beisatz: Auch nach neuerlicher Prüfung des § 5 Abs 1 zweiter und dritter Satz UmwG idF ÜbRÄG 2006 (BGBl I 75/2006) muss bei der errichtenden Umwandlung die Höhe der übernommenen Einlagen der Höhe des Stammkapitals entsprechen. Es steht den Gesellschaftern frei, ob sie sich als Kommanditist oder Komplementär beteiligen. Die Personengesellschaft kann auch bloß mit einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gegründet werden. Dabei muss mindestens ein weiterer Gesellschafter hinzutreten. (T4); Veröff: SZ 2007/175

6 Ob 236/07kOGH07.11.2007

Auch; Beis wie T4

6 Ob 267/08wOGH17.12.2008

Auch; Beis ähnlich wie T4

Dokumentnummer

JJR_19980226_OGH0002_0060OB00335_97A0000_005