Rechtssatz
Der Parteiwille ist darin frei, die Perfektion eines (Kauf-)Vertrages von der Einigung über weitere Themen abhängig zu machen; diese mögen aus objektiver Sicht so unwesentlich sein wie auch immer, sie werden durch den Parteiwillen wesentlich (Mayer-Maly in Klang 2. Auflage IV/2, 218).
1 Ob 502/77 | OGH | 02.03.1977 |
nur: Der Parteiwille ist darin frei, die Perfektion eines (Kauf-)Vertrages von der Einigung über weitere Themen abhängig zu machen. (T1); (siehe VwGH vom 24.04.1980, 315/78; Veröff: AnwBl 1982,157 |
4 Ob 532/88 | OGH | 31.05.1988 |
Vgl auch; Beisatz: Vorverhandlungen dauern bis zur Einigung über in<br/>Erörterung gezogene Nebenpunkte. (T2) Veröff: JBl 1989,244 = SZ<br/>61/136 |
Dokumentnummer
JJR_19770302_OGH0002_0010OB00502_7700000_002