OGH 2Ob2343/96i (RS0109224)

OGH2Ob2343/96i18.12.1997

Rechtssatz

Die Hausverwaltervollmacht berechtigt zu allem, was Hausverwaltung erfordert und was gewöhnlich mit ihr verbunden ist, insbesondere auch zur Bestellung von Arbeiten für die Instandhaltung.

Normen

ABGB §1029 A2

2 Ob 2343/96iOGH18.12.1997
5 Ob 306/98fOGH22.12.1998

Auch

2 Ob 126/09gOGH03.09.2009

nur: Die Hausverwaltervollmacht berechtigt zu allem, was Hausverwaltung erfordert und was gewöhnlich mit ihr verbunden ist. (T1)

4 Ob 196/09sOGH16.12.2009

Auch; nur T1; Beisatz: Nicht erfasst sind Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung. (T2); Beisatz: Die Umschuldung von Krediten, die zum Erwerb von Miteigentumsanteilen aufgenommen wurden, gehört jedoch nicht zur Verwaltung der Liegenschaft. (T3)

5 Ob 249/12xOGH14.02.2013

Auch; nur ähnlich T1; Veröff: SZ 2013/18

7 Ob 127/18dOGH29.08.2018

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19971218_OGH0002_0020OB02343_96I0000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)