OGH 12Os156/97 (RS0109169)

OGH12Os156/974.12.1997

Rechtssatz

Ein sachlich die Verdachtslage regelmäßig qualifizierendes Unzuständigkeitsurteil perpetuiert trotz allfälliger Einleitung eines - auf über den bisherigen Anklagevorwurf hinausgehende Umstände beschränkten - Ermittlungsverfahrens den Wegfall der Wirksamkeit der Befristung des zuletzt ergangenen Beschlusses auf Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft ab Beginn der Hauptverhandlung und den Entfall der von Amts wegen durchzuführenden Haftverhandlungen.

Normen

StPO §181 Abs6
StPO §193 Abs2
StPO §193 Abs5

12 Os 156/97OGH04.12.1997
15 Os 120/98OGH30.07.1998
14 Os 131/02OGH19.11.2002

Vgl; Beisatz: Hier: Verlängerung der Untersuchungshaft nach Schuldspruch in erster Instanz. (T1)

14 Os 74/15mOGH30.07.2015

Gegenteilig; Beisatz: Die Rechtsprechung wird im Hinblick auf die Änderung des § 261 Abs 2 StPO mit BGBl 2007/93 nicht aufrechterhalten (vgl nunmehr RS0130180) (T2)

Dokumentnummer

JJR_19971204_OGH0002_0120OS00156_9700000_001

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