Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob durch das Anbot eines Unterlassungsvergleichs bloß hinsichtlich eines mehrerer gleichzeitig gestellter Unterlassungsbegehren bei gleichzeitiger Bestreitung der übrigen die Vermutung der Wiederholungsgefahr weggefallen ist, kommt es allerdings auf die Umstände des Einzelfalles an.
4 Ob 76/15b | OGH | 19.05.2015 |
Vgl auch; Beisatz: Durch das Anbot eines Teilunterlassungsvergleichs betreffend isoliert herausgegriffener Äußerungsteile kann die Wiederholungsgefahr aber nicht beseitigt werden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19970526_OGH0002_0060OB00095_97G0000_001