OGH 5Ob81/97s (RS0108150)

OGH5Ob81/97s8.4.1997

Rechtssatz

Für eine "Kaufpreisteilungsverpflichtung" im Rahmen eines Übergabsvertrages kommt die dingliche Absicherung durch Begründung einer Reallast nicht in Frage. (hier: Beteiligung der weichenden Kinder am allfälligen Erlös bei Veräußerung der Liegenschaft durch den Übernehmer binnen einer bestimmten Frist).

Normen

ABGB §530
GBG §12
GBG §96

5 Ob 81/97sOGH08.04.1997

Dokumentnummer

JJR_19970408_OGH0002_0050OB00081_97S0000_002