4 Ob 2358/96k | OGH | 11.02.1997 |
8 ObA 260/98p | OGH | 28.01.1999 |
Auch; Beisatz: Zwischen einem bloß allenfalls durch eine Konkurrenzklausel oder sonstigen vertraglich untersagtem Wettbewerbsverhalten und wettbewerbswidrigen Handlungen iSd UWG ist zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist auch in den Fällen einer Konventionalstrafenvereinbarung zu beachten. (T1) |
8 ObA 286/01v | OGH | 27.05.2002 |
Vgl; Beisatz: Ein auf § 1 UWG gestützter Unterlassungsanspruch bleibt, jedenfalls dann, wenn es sich um ein einheitlich qualifiziertes Verhalten handelt, von der durch § 37 Abs 3 AngG vorgesehenen Einschränkung für Unterlassungsansprüche, die sich allein auf die Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen aus der Konkurrenzklausel stützen, unberührt. (T2) |
9 ObA 185/05d | OGH | 22.02.2006 |
Auch; Beisatz: Der Unterlassungsanspruch nach §1 UWG ist unabhängig von den Rechten aus der Konkurrenzklausel. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19970211_OGH0002_0040OB02358_96K0000_001
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