OGH 7Ob2087/96d (RS0106154)

OGH7Ob2087/96d23.10.1996

Rechtssatz

Für die Ausfolgung des Hinterlegten an den Erleger ist nicht die Frage der Rechtfertigung des Erlags maßgebend. An den Hinterleger ist das Hinterlegte nur dann auszufolgen, wenn er unter Widerufsvorbehalt erlegt hat, inzwischen der Erlag nicht angenommen wurde und der Ausfolgung auch keine rechtskräftige Entscheidung entgegensteht.

Normen

ABGB §1425 VI

7 Ob 2087/96dOGH23.10.1996
10 Ob 64/16hOGH11.10.2016

Auch

8 Ob 117/18sOGH24.10.2018

Dokumentnummer

JJR_19961023_OGH0002_0070OB02087_96D0000_002

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