OGH 10ObS2141/96t (RS0106693)

OGH10ObS2141/96t22.10.1996

Rechtssatz

Wird ein Versicherter anläßlich einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit Opfer einer in der betrieblichen Risikosphäre ihren Ausgangspunkt nehmenden Kausalkette, so liegt ein Arbeitsunfall im Sinn des § 175 Abs 1 ASVG vor. Unter der Voraussetzung der Verwirklichung einer Betriebsgefahr werden daher Unfälle bei nichtversicherten Tätigkeiten zu den Arbeitsunfällen gerechnet.

Normen

ASVG §175 Abs1

10 ObS 2141/96tOGH22.10.1996
10 ObS 97/12fOGH24.07.2012

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19961022_OGH0002_010OBS02141_96T0000_002

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