OGH 1Ob521/96 (RS0106353)

OGH1Ob521/9626.7.1996

Rechtssatz

Ob das Wohnrecht ein Teilungshindernis darstellen kann und ob es nur der Zivilteilung oder auch der Begründung von Wohnungseigentum entgegensteht, ist nach seinem Inhalt zu beurteilen.

Normen

WEG 1975 §2 Abs2 Z2

1 Ob 521/96OGH26.07.1996

Veröff: SZ 69/169

2 Ob 53/97aOGH02.04.1998

Vgl; Beisatz: Ein obligatorisches Benutzungs- oder Wohnrecht, das allein vom Beklagten eingewendet wurde, stellt grundsätzlich kein Teilungshindernis dar. (T1)

6 Ob 233/04iOGH15.12.2004

Veröff: SZ 2004/179

Dokumentnummer

JJR_19960726_OGH0002_0010OB00521_9600000_003

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