Rechtssatz
Bei der Auslegung von Parteiprozesshandlungen nach deren objektivem Erklärungsgehalt ist jener Variante der Vorzug zu geben, die es erlaubt, eine prozessuale Willenserklärung als wirksame Prozesshandlung anzusehen.
8 ObA 12/22f | OGH | 30.03.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Auslegung einer Kündigungsanfechtungsklage dahin, dass sie nicht unter der Bedingung der Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs steht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB02054_96G0000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)