OGH 7Ob2176/96t (RS0102982)

OGH7Ob2176/96t17.7.1996

Rechtssatz

Die Nichtigerklärung einer lediglich zur Erlangung der Staatsbürgerschaft geschlossenen Ehe verstößt nicht gegen Art 8 MRK (EKMR v. 6.1.1992, ÖJZ 1992, 594). Auch die analoge Anwendung des Nichtigkeitstatbestandes der Staatsbürgerschaftsehe auf eine Eheschließung, mit der nur die unbeschränkte Aufenthaltsmöglichkeit und/oder der unbehinderte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt angestrebt wird, verstößt nicht gegen das verfassungsmäßig gewährleistete Grundrecht des Art 8 MRK, weil die Eheschließung nicht auf Gründung einer umfassenden Lebensgemeinschaft gerichtet war. Die von der Rechtsprechung geübte Gesetzesanalogie ist daher nicht konventionswidrig.

Normen

EheG §23
MRK Art8

7 Ob 2176/96tOGH17.07.1996
9 Ob 281/97gOGH01.10.1997

Auch

1 Ob 389/97fOGH27.01.1998
7 Ob 312/04iOGH02.03.2005

Auch

Dokumentnummer

JJR_19960717_OGH0002_0070OB02176_96T0000_001

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