OGH 5Ob2006/96b (RS0103221)

OGH5Ob2006/96b12.6.1996

Rechtssatz

Die Regelung des § 46a Abs 4 MRG erfaßt, wie sich aus der Z 1 leg cit ergibt, die Fälle einer Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten im Sinne des § 12a Abs 3 MRG. Voraussetzung einer Mietzinserhöhung ist daher auch die Erfüllung dieses veräußerungsähnlichen Tatbestandes. Bei Ausübung eines Weitergaberechtes des Mieters, zu dessen Wesen es gehört, daß der Vermieter der Übertragung des Mietrechts vorweg zustimmte, kann jedoch die an eine erzwungene Mietrechtsnachfolge geknüpfte Rechtsfolge des § 12a Abs 3 iVm Abs 2 MRG (folglich auch die des § 46a Abs 4 MRG) gar nicht eintreten.

Normen

MRG §12 Abs1
MRG §12a Abs3
MRG §46a Abs4

5 Ob 2006/96bOGH12.06.1996
5 Ob 100/99pOGH26.05.1999

Vgl auch; nur: Bei Ausübung eines Weitergaberechtes des Mieters, zu dessen Wesen es gehört, daß der Vermieter der Übertragung des Mietrechts vorweg zustimmte, kann die an eine erzwungene Mietrechtsnachfolge geknüpfte Rechtsfolge des § 12a Abs 3 iVm Abs 2 MRG gar nicht eintreten. (T1) Beisatz: Dies gebietet ein Größenschluß, weil das Zugeständnis des Vermieters, die Mietrechte zu den bisherigen Bedingungen an ein anderes Rechtssubjekt weiterzugeben (darin liegt der eigentliche Grund für den Ausschluß des Mietzinsanhebungsrechtes: vgl WoBl 1990/59), auch die in § 12a Abs 3 MRG angesprochenen Änderungen in der Mieter-Gesellschaft abdeckt. (T2)

5 Ob 141/99tOGH07.12.1999

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Ein dem Mieter vertraglich zustehendes Weitergaberecht schließt nicht nur im Fall des § 12a Abs 1 MRG eine Mietzinserhöhung aus (wie dies zu § 12 Abs 3 aF MRG ständig judiziert wurde), sondern auch im Fall des § 12a Abs 3 MRG. (T3)

5 Ob 58/00sOGH14.03.2000

Vgl auch; nur T1; Beis wie T3

5 Ob 307/00hOGH12.06.2001

Vgl auch; Veröff: SZ 74/109

5 Ob 51/01pOGH29.05.2001

Vgl auch; nur T1; Beis wie T3

5 Ob 93/09aOGH09.06.2009

Auch; Beisatz: In den Fällen des § 12a Abs 3 MRG wirkt die Erklärung gegenüber dem Vermieter, von einem vertraglich eingeräumten Weitergaberecht Gebrauch zu machen, nur deklarativ. (T4); Bem: Siehe auch RS0125015. (T5); Veröff: SZ 2009/79

Dokumentnummer

JJR_19960612_OGH0002_0050OB02006_96B0000_003