5 Ob 2090/96f | OGH | 16.04.1996 |
1 Ob 252/11g | OGH | 31.01.2012 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19960416_OGH0002_0050OB02090_96F0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Der Naturalbesitzer des in Wahrheit gar nicht veräußerten, dem Gutsbestand einer anderen Liegenschaft nur irrtümlich zugeschriebenen Grundstücks kann vom Buchbesitzer die Herausgabe verlangen, weil dieser - mangels gültigen Rechtstitels für den Erwerb - gar nicht Eigentümer geworden ist. Ein solcher Mangel des Erwerbstitels hindert den Übergang des Eigentums und hat zur Folge, daß sich jedermann auf die Ungültigkeit der Eigentumseinverleibung berufen kann, solange die Eintragung nicht durch Verschweigung der Löschungsklage unanfechtbar geworden ist.
5 Ob 2090/96f | OGH | 16.04.1996 |
1 Ob 252/11g | OGH | 31.01.2012 |
Auch |
JJR_19960416_OGH0002_0050OB02090_96F0000_001
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