OGH 14Os170/95 (RS0094881)

OGH14Os170/955.3.1996

Rechtssatz

Ob das Schuldnervermögen verringert wurde, ist durch einen Vergleich des Werts des Vermögens vor und nach der Tathandlung zu ermitteln.

Normen

StGB §156 Abs1

14 Os 170/95OGH05.03.1996
14 Os 179/95OGH19.03.1996
12 Os 87/97OGH31.07.1997

Beisatz: Hier: Abschluß eines Schenkungsvertrages unter gleichzeitiger Vereinbarung eines vom Geschenknehmer dem Geschenkgeber eingeräumten lebenslänglichen Wohnrechtes. (T1)

11 Os 48/04OGH19.10.2004

Auch; Beisatz: Spekulative Erwartungen einer zukünftigen günstigeren Verwertungsmöglichkeit eines "lebenden Unternehmens" haben außer Betracht zu bleiben. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19960305_OGH0002_0140OS00170_9500000_003

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