Normen
MRG §14 Abs3
6 Ob 505/96 | OGH | 11.01.1996 |
2 Ob 2371/96g | OGH | 04.06.1997 |
Vgl aber; Beisatz: Die nur im Familienrecht (Unterhaltsanspruch) begründete anderwertige Wohnmöglichkeit ist nicht als rechtlich gleichwertig gegenüber dem Mietrechtsverhältnis, in das eingetreten werden soll, anzusehen, und schließt das Bestehen eines dringenden Wohnbedürfnisses im Sinn des § 30 Abs 2 Z 6 MRG nicht aus. (T1) |
8 Ob 331/97b | OGH | 30.04.1998 |
Vgl aber; Beisatz: Neben der rechtlichen Gleichwertigkeit oder Ungleichwertigkeit der sonst gegebenen (im Familienrecht begründeten) Wohnmöglichkeit kommt es auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an, die den Umzug in die vom Eintrittsrecht betroffene Mietwohnung nach dem üblichen Lauf der Dinge als notwendig erscheinen lassen. (T2); Beisatz: Hier: Zusammenfassung der bisherigen Judikatur. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19960111_OGH0002_0060OB00505_9600000_001
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