OGH 7Ob612/95 (RS0074969)

OGH7Ob612/9518.10.1995

Rechtssatz

Besteht ein durch § 97 ABGB gesicherter Anspruch des Eintrittsberechtigten an der Ehewohnung, ist die Ehe intakt und werden keine berücksichtigungswürdigen Gründe nachgewiesen, warum der Eintrittsberechtigte seinen Wohnsitz nicht (ständig) in der Ehewohnung nehmen will, ist der Bedarf in der vom Ehegatten gewährten Wohnmöglichkeit ausreichend gesichert.

Normen

ABGB §92 B
MRG §14 Abs3
MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 D
MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 E

7 Ob 612/95OGH18.10.1995
4 Ob 192/09bOGH19.01.2010

Dokumentnummer

JJR_19951018_OGH0002_0070OB00612_9500000_002

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