OGH 1Ob587/95 (RS0079884)

OGH1Ob587/9517.10.1995

Rechtssatz

Wer sich einer nicht völlig geklärten Rechtslage bloß mit beruhigenden Erklärungen des Verkäufers begnügt, ohne einen weiteren Versuch der Aufklärung der wahren Verhältnisse zu unternehmen, handelt fahrlässig.

Normen

ABGB §1500

1 Ob 587/95OGH17.10.1995

Veröff: SZ 68/194

1 Ob 2319/96bOGH18.03.1997

Auch

1 Ob 14/97hOGH18.03.1997

Auch; Beisatz: Für einen Schuldvorwurf genügt bereits die Kenntnis einer nicht völlig geklärten Rechtslage. (T1)

1 Ob 416/97aOGH28.04.1998

Vgl auch; Beis wie T1

3 Ob 40/18fOGH21.03.2018

Dokumentnummer

JJR_19951017_OGH0002_0010OB00587_9500000_003