OGH 14Os92/95 (RS0067266)

OGH14Os92/954.7.1995

Rechtssatz

Werturteile oder persönliche Meinungsäußerungen, bei denen eine Gegendarstellung unzulässig ist, geben nur die aufgrund einer Denktätigkeit gewonnene subjektive Meinung des Erklärenden wieder, die allein von diesem interpretiert, im Weg der sonstigen Beweisaufnahme aber nicht objektiviert werden kann. Maßgebendes Unterscheidungskriterium dabei ist die unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes zu beurteilende Wirkung des Textes auf den Durchschnittsleser des betreffenden Mediums.

Normen

MedienG §9 Abs2

14 Os 92/95OGH04.07.1995

Dokumentnummer

JJR_19950704_OGH0002_0140OS00092_9500000_001