10 ObS 293/94 | OGH | 28.02.1995 |
10 ObS 2024/96m | OGH | 11.06.1996 |
10 ObS 47/99f | OGH | 30.03.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Ein Versicherter, der nicht nur eine, sondern zwei (oder mehrere) selbständige Erwerbstätigkeiten gleichzeitig ausgeübt hat, gilt solange nicht als erwerbsunfähig im Sinn des § 133 Abs 2 GSVG, als er wenigstens eine dieser selbständigen Erwerbstätigkeiten noch weiter ausüben kann. (T1) |
10 ObS 101/00a | OGH | 30.01.2001 |
Beis wie T1; Beisatz: Bei der Prüfung der Verweisungsmöglichkeiten kommt es nach § 133 Abs 2 GSVG auf die Tätigkeit an, die zuletzt (durch mindestens 60 Kalendermonate) ausgeübt wurde. Eine Tätigkeit, die nicht zuletzt ausgeübt wurde, ist daher außer Betracht zu lassen, wenn eine andere bis zu einem späteren Zeitpunkt durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt wurde. Insoweit besteht ein Unterschied zur Regelung des § 255 Abs 1 ASVG. (T2) |
10 ObS 40/08t | OGH | 10.06.2008 |
Vgl auch; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_19950228_OGH0002_010OBS00293_9400000_001
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