OGH 9ObA224/94 (RS0028889)

OGH9ObA224/9430.11.1994

Rechtssatz

Die durch den Gesetzgeber in dieser Bestimmung anerkannte Widerrufsmöglichkeit wegen eines Verstoßes gegen eine bestehende Konkurrenzklausel führt nur dazu, daß diese Vereinbarungen prinzipiell beachtlich bleiben. Ob sie im Einzelfall wirksam sind, ist aber nach wie vor durch eine Abwägung zischen den geschützten Arbeitgeberinteressen und den beeinträchtigten Arbeitnehmerinteressen zu ermitteln.

SW: Angestellte — Interessenabwägung — Konkurrenzverbot — Wettbewerbsklausel — Wettbewerbsverbot — Wirksamkeit — Unwirksamkeit — Verletzung — Beschränkung — Erwerbstätigkeit

 

Normen

ABGB §879 BIIf
ABGB §1152 F1
AngG §36 V
BPG ArtV Abs4 Z3

9 ObA 224/94OGH30.11.1994

Veröff: SZ 67/223

Dokumentnummer

JJR_19941130_OGH0002_009OBA00224_9400000_001

Stichworte