OGH 1Bkd4/94 (RS0054896)

OGH1Bkd4/9421.11.1994

Rechtssatz

Die vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung als Treuhänder ist eine so schwerwiegende, dass auch schon die Kenntnis eines kleinen Personenkreises genügt, um - neben der Berufspflichtenverletzung - den Tatbestand der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu erfüllen.

Normen

DSt 1990 §1 Abs1 A
DSt 1990 §1 Abs1 D

1 Bkd 4/94OGH21.11.1994
1 Bkd 8/99OGH04.10.1999

Auch

2 Bkd 4/03OGH26.01.2004

nur: Die Verletzung der Verpflichtung als Treuhänder ist eine so schwerwiegende, dass auch schon die Kenntnis eines kleinen Personenkreises genügt, um - neben der Berufspflichtenverletzung - den Tatbestand der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu erfüllen. (T1)

1 Bkd 4/08OGH08.09.2008

Vgl; Beisatz: Die Verletzung einer Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem treuhändigen Halt einer Löschungsquittung verwirklicht die Disziplinarvergehen sowohl der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, als auch der Berufspflichtenverletzung. (T2)

20 Ds 6/19sOGH12.05.2020

Dokumentnummer

JJR_19941121_OGH0002_001BKD00004_9400000_001

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