OGH 15Os152/94 (RS0061085)

OGH15Os152/9425.10.1994

Rechtssatz

Gegen einen bereits vollzogenen Vorführbefehl ist eine Beschwerde zurückzuweisen, weshalb im Instanzenzug weder Abhilfe durch eine Sachentscheidung noch wenigstens die Feststellung der Grundrechtsverletzung zu erreichen gewesen wäre. Eine derartige freiheitsentziehende Verfügung ist daher mittelbar mit Grundrechtsbeschwerde anfechtbar.

Normen

GRBG §1 Abs1
StPO §459
StPO §481

15 Os 152/94OGH25.10.1994
14 Os 24/95OGH04.04.1995

Dokumentnummer

JJR_19941025_OGH0002_0150OS00152_9400000_002

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