OGH 2Ob566/94 (RS0045110)

OGH2Ob566/9422.9.1994

Rechtssatz

Eine Schiedsklausel für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis wirkt über die Geltungsdauer des materiellen Vertrages hinaus. Sie erfaßt auch Streitigkeiten über Ansprüche, die sich aus der durch Kündigung erfolgten Vertragsbeendigung ergeben.

Normen

ZPO §577

2 Ob 566/94OGH22.09.1994
10 Ob 3/06yOGH22.05.2006

Auch; Beisatz: Im vorliegenden Fall bejaht der Oberste Gerichtshof, dass die konkrete Schiedsklausel („Streitigkeiten aus dem Mitgliedsverhältnis zwischen der Gesellschaft einerseits und einem oder mehreren Mitgliedern andererseits") auch den Streit über den Ausschluss eines Genossenschaftsmitgliedes von der konkreten Schiedsklausel umfasst. (T1)

8 Ob 136/18kOGH26.11.2018

Dokumentnummer

JJR_19940922_OGH0002_0020OB00566_9400000_001

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