OGH 7Ob547/94 (RS0076694)

OGH7Ob547/9413.7.1994

Rechtssatz

Im Fall der Innehaltung von Unterhaltsbeträgen ist die Einbehaltung von zu Unrecht ausbezahlten Beträgen nach Möglichkeit unter Heranziehung der innebehaltenen Beträge anzuordnen. § 19 Abs 1, Schlußteil, UVG nimmt auf die Möglichkeit, über innebehaltene Beträge zu verfügen, nicht Bedacht.

Normen

UVG §19

7 Ob 547/94OGH13.07.1994
3 Ob 2409/96bOGH18.06.1997

nur: Im Fall der Innehaltung von Unterhaltsbeträgen ist die Einbehaltung von zu Unrecht ausbezahlten Beträgen nach Möglichkeit unter Heranziehung der innebehaltenen Beträge anzuordnen. (T1)

1 Ob 145/06iOGH11.07.2006

Auch; Beisatz: Aus 7 Ob 547/94 ist jedoch nicht abzulesen, es müsse eine solche Einbehaltung jedenfalls, daher - entgegen §19 Abs1 UVG - ohne eine Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes Platz greifen. (T2)

10 Ob 71/18sOGH23.10.2018

Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: Infolge Gefährdung des notwendigen Unterhalts des Kindes keine Einbehaltung. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19940713_OGH0002_0070OB00547_9400000_001

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