OGH 14Os15/94 (RS0089673)

OGH14Os15/9417.5.1994

Rechtssatz

Die Strafbarkeit der Anwerbung von Mittätern als Bestimmungsversuch ist auf eindeutig faßbare Bestimmungshandlungen beschränkt. Keinesfalls darf schon jedes innerhalb einer Deliktsverabredung feststellbare gegenseitige Anstacheln und Unterstützen als Bestimmung interpretiert werden, besteht doch sonst die Gefahr, daß bei Nicht-Komplottdelikten unter dem Prätext einer Bestimmungshandlung für den initiativeren Teil einer Tätergruppe ein Verhalten als strafbar beurteilt wird, das vom Gesetz nur bei ganz bestimmten Verbrechen für strafbar erklärt wurde.

Normen

StGB §12 Fall2 Bb
StGB §277 Abs1

14 Os 15/94OGH17.05.1994
14 Os 111/13zOGH05.11.2013

Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Urteilssachverhalt enthält eine eindeutig fassbare ‑ über ein bloßes gegenseitiges Anstacheln und Unterstützen innerhalb einer Deliktsverabredung ohnehin bereits tatgeneigter Personen hinausgehende ‑ Bestimmungshandlung. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19940517_OGH0002_0140OS00015_9400000_002

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