OGH 6Bkd1/93 (RS0055109)

OGH6Bkd1/939.5.1994

Rechtssatz

Die Abrechnung mit dem Klienten über eine Akontozahlung erst mehr als vier Monate nach Aufforderung hiezu begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes und jenes der Berufspflichtenverletzung und zwar auch dann, wenn diese Verzögerung auf die - dem Rechtsanwalt gleichfalls als schuldhaft zuzurechnende - Organisation des Kanzleibetriebes zurückzuführen ist.

Normen

DSt 1990 §1 Abs1 C1
DSt 1990 §1 Abs1 F2

6 Bkd 1/93OGH09.05.1994
20 Os 1/15wOGH08.05.2015

Auch

24 Os 2/16yOGH07.12.2016

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19940509_OGH0002_006BKD00001_9300000_004