OGH 5Ob506/93 (RS0018850)

OGH5Ob506/9321.12.1993

Rechtssatz

Die Ehepakten ähnliche Schenkung von unbeweglichem Vermögen ist nicht mit der, wenn auch bei den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Klägers großzügigen, Geschenküberlassung zu Geburtstagen und Feiertagen vergleichbar so daß eine § 1266 ABGB analoge Folgewirkung der Eheschließung abzulehnen ist; bei der klaren gesetzlichen Regelung für Schenkungen kann weiters nicht auf § 1435 ABGB zurückgegriffen werden.

Normen

ABGB §948
ABGB §1217
ABGB §1266
ABGB §1435

5 Ob 506/93OGH21.12.1993

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_0050OB00506_9300000_001

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