Normen
ABGB §145
7 Ob 629/93 | OGH | 15.12.1993 |
1 Ob 2396/96a | OGH | 24.06.1997 |
Auch; Beisatz: Vorrang des geschiedenen ehelichen Elternteils, der die Obsorge nach § 177 ABGB verloren hat, vor den Großeltern des ehelichen Kindes dann, wenn das Kindeswohl beim Elternteil und bei den Großeltern annähernd gleicherweise gewährleistet ist. (T1) |
1 Ob 202/99h | OGH | 27.08.1999 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Eine Obsorgezuteilung an den Stiefvater kommt angesichts der klaren Regelung des § 145 ABGB dann nicht in Frage, wenn die dort genannten Personen zur Übernahme der Obsorge des Kindes geeignet sind. (T2) |
7 Ob 31/02p | OGH | 27.02.2002 |
Auch; Beisatz: Hier: Widerstreit zwischen den mütterlichen Großeltern und dem außerehelichen Vater auf Übertragung der Obsorge nach dem Tod der zunächst allein obsorgeberechtigten Mutter. (T3) |
10 Ob 69/09h | OGH | 24.11.2009 |
Auch; Beisatz: Dem ehelichen Elternteil kommt im Licht des Art 8 EMRK eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Personen zu. (T4) |
5 Ob 68/15h | OGH | 25.08.2015 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19931215_OGH0002_0070OB00629_9300000_001
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