OGH 8Ob1661/93 (RS0047517)

OGH8Ob1661/9330.11.1993

Rechtssatz

Es widerspricht dem ausdrücklichen Normzweck des § 140 Abs 1 ABGB, die Kinder angemessen an den Lebensverhältnissen der Eltern teilnehmen zu lassen, wenn der den Regelbedarf übersteigende Unterhaltsteil dem Alimentationszweck dadurch entzogen wird, daß der Betrag auf ein Sparbuch gelegt wird.

Normen

ABGB §140 Ba

8 Ob 1661/93OGH30.11.1993
2 Ob 67/09fOGH18.12.2009

Vgl

10 Ob 7/18dOGH20.02.2018

Beisatz: Dieser Grundsatz ist nicht auf Fälle eingeschränkt, in denen nur der einfache Regelbedarf tatsächlich gezahlt wurde. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19931130_OGH0002_0080OB01661_9300000_001

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