OGH 10ObS154/93 (RS0084207)

OGH10ObS154/9328.10.1993

Rechtssatz

Daß ein Versicherter auf einer abschüssigen Wiese ausrutscht und auf den Rücken fällt, stellt kein alltäglich vorkommendes Ereignis dar. Dadurch ausgelöste akute Erscheinungen eines anlagebedingten Leidens (hier Osteoporose der Wirbelsäule) sind vom Unfallversicherungsschutz umfaßt.

Normen

ASVG §203

10 ObS 154/93OGH28.10.1993

Dokumentnummer

JJR_19931028_OGH0002_010OBS00154_9300000_001

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