OGH 3Ob533/93 (RS0070024)

OGH3Ob533/9315.9.1993

Rechtssatz

Dem Vermieter steht unabhängig von Vereinbarungen, die während der Geltungsdauer des MG getroffen wurden, nach Inkrafttreten des MRG das Recht zu, zwischen der Jahrespauschalverrechnung und der Einzelvorschreibung der Betriebskosten jeweils für den Zeitraum eines ganzen Kalenderjahres zu wählen.

Normen

MRG §21 Abs3

3 Ob 533/93OGH15.09.1993

Dokumentnummer

JJR_19930915_OGH0002_0030OB00533_9300000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)