Normen
StPO §281 Abs1 Z11
15 Os 73/93 | OGH | 26.08.1993 |
13 Os 9/09m | OGH | 19.02.2009 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19930826_OGH0002_0150OS00073_9300000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Von einem Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot kann nur dann gesprochen werden, wenn ein Umstand, der bereits die gesetzliche Strafdrohung bestimmt, bei der Strafbemessung als Strafbemessungstatsache abermals berücksichtigt wird. Davon kann aber keine Rede sein, wenn - entsprechend der Vorschrift des § 33 Z 1 StGB - der Umstand, dass neben vollendetem Mord auch zwei weitere mörderische Angriffe, die zu lebensgefährlichen Verletzungen der Opfer geführt haben, mithin idealkonkurrierend vollendeter und versuchter Mord begangen wurde, als erschwerend gewertet wurde.
Normen
StPO §281 Abs1 Z11
15 Os 73/93 | OGH | 26.08.1993 |
13 Os 9/09m | OGH | 19.02.2009 |
Vgl |
JJR_19930826_OGH0002_0150OS00073_9300000_003
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