OGH 9ObA163/93 (RS0060101)

OGH9ObA163/938.7.1993

Rechtssatz

Nach der Bekanntgabe der Gesundheitsbeeinträchtigung, die ihn zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung unfähig macht, durch den Arbeitnehmer, hat der Arbeitgeber zwar nicht unverzüglich - der Arbeitnehmer befand sich im Krankenstand -, wohl aber innerhalb angemessener Frist eine Ersatzbeschäftigung anzubieten, damit sich auch der Arbeitnehmer darauf einstellen kann.

Normen

GewO 1859 §82a lita

9 ObA 163/93OGH08.07.1993

Veröff: ZAS 1994,133 (Gillinger)

9 ObA 113/99dOGH15.09.1999

Auch

8 ObA 85/06tOGH31.01.2007

Auch

Dokumentnummer

JJR_19930708_OGH0002_009OBA00163_9300000_001

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